Spenden… richtig unterbringen!
Um z.B. die Relaisstellen zu betreiben und funktechnische Projekte umzusetzen, brauchen wir Spenden und freuen uns sehr über solche Zuwendungen.
Damit aber das Finanzamt auch alle Spenden und Mitgliedsbeiträge anerkennt und Ihr so alle für Euch guten Vorteile erhaltet, müssen hier auch noch ein paar Sachen beachtet werden:
- Damit Ihr als Spender aber auch alle für Euch guten Vorteile erhaltet, müsst Ihr wissen, welche Art und Menge von Spenden und Mitgliedsbeiträgen überhaupt abzugsfähig ist.
- Bei der dann folgenden Durchführung der Spende muss ein formaler Weg eingehalten werden, den wir hier beschrieben haben.
Zu 1:
Die Frage nach der maximal abzugsfähigen Höhe einer Spende lässt sich recht leicht beantworten. Es sind in Summe insgesamt bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Bei der Art der Spende bleibt es auch noch einfach, denn der VFDB e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der entsprechend Spenden entgegennehmen und dazugehörige Spendenbescheinigungen ausstellen darf.
In der Steuererklärung wird jedoch von „Spenden und Mitgliedsbeiträgen“ gesprochen und hier wird es nun etwas trickreich.
Mitgliedsbeiträge sind nur abzugsfähig, wenn sie „altruistischen Zwecken“ dienen und dies ist beim VFDB e.V. leider so nicht der Fall.
Zu 2:
Bei der dann folgenden Durchführung der Spende muss ein formaler Weg eingehalten werden, den wir hier beschrieben haben.
Aber natürlich gibt es für Individualspenden auch eine Abkürzung!