Spenden… formal richtig
Um z.B. die Relaisstellen zu betreiben und funktechnische Projekte umzusetzen, brauchen wir Spenden und freuen uns sehr über solche Zuwendungen.
Damit Ihr als Spender aber auch alle für Euch guten Vorteile erhaltet, muss hier ein formaler Weg eingehalten werden, denn Spenden können nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte (oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter) beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Je nach Höhe der Spende sind hier nun verschiedene Wege zu beschreiten:
Bei Spenden bis zu einem Betrag von 200€ darf der vereinfachte Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV geführt werden. Hierbei kann der Einzahlungsbeleg der Überweisung oder der entsprechende Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden.
Hierzu könnt Ihr also die Spende direkt auf das Konto des Bezirksverbandes Niedersachsen per Überweisung einzahlen.
IBAN: DE33 2419 1015 0231 7494 03
BIC : GENODEF1SDE
Als Verwendungszweck bitte „Spende an VFDB Zo1 für xxxxxx“ eintragen.
Unser Bezierkskassenverwalter bucht die Spende dann auf die entsprechende interne Kostenstelle des Z01.
Bei Spenden über 200€ kann der VFDB e.V. eine Spendenquittung ausstellen. Dazu muß die Spende aber beim Hauptvorstand eingezahlt werden.
A.) Ihr füllt eine Spendenbenachrichtigung aus und sendet sie an den VFDB Hauptvorstand.
Aa.) Hier gibt es ein paar wichtige Stellen zu beachten, denn der Zweck muss unter „Die Spende soll verwendet werden„ richtig angegeben werden!
- „für den BV“ oder „für den OV“ wird ausgefüllt, wenn die Spende einem BV oder OV für dessen Aktivitäten zukommen soll.
- „für die (Relais)Funkstellen(n)“ wird ausgefüllt, wenn die Spende für den Aufbau und/oder die laufenden Betriebskosten eines unserer Relais sein soll.
- „für die Gerätebeschaffung“ wird ausgefüllt, wenn für ein funktechnisches Entwicklungsprojekt gezielt ein spezielles Geräte angeschafft werden muss.
- „für“ alles andere wird der Spendenzweck hier im im Freitext formuliert.
B.) Diese Spendenbenachrichtigung wird unterschrieben um im Original per Post an den VFDB Hauptvorstand geschickt.
C.) Die Geldspende muss dann auf das Spendenkonto des VFDB Hauptvorstand eingezahlt werden.
IBAN: DE06 2419 1015 0231 7494 04
BIC : GENODEF1SDE
und der Verwendungszweck in der Überweisung muss natürlich sinngemäß dem angegebenen Spendenzweck entsprechen, damit die Buchhaltung das zuordnen kann.
D.) Jetzt wird Euch vom Vorstand per Post eine Spendenbescheinigung zugesand, die Ihr dann in Eurer Steuererklärung einsetzen könnt. Somit wirkt sich Eure Spende auch für Euch steuermindernd aus, was ja gut ist.
Oder Ihr nutzt das automatische System von „Betterplace.org“ um direkt zu einem Projekt beizutragen. Entsprechende Infos sind hier auf der Seite im Bereich des jeweiligen Projektes hinterlegt.
Damit wird es ganz einfach, transparent und sehr schnell, denn alles geht online direkt am PC. Auch die Spendenbescheinigung kommt automatisch zu Euch!
Auch ein Verein als Ganzes kann gerne an uns spenden. Dazu sind noch ein paar Sachen zu beachten, aber im Grunde ist es auch nicht schwerer als wenn eine Privatperson etwas spendet.
A:
- Ist der spendende Verein selbst ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e.V.) so ist er in der Regel von der Steuer freigestellt und hat einen Freistellungsbescheid.
- Somit kann der Verein die Spende einfach beim Bezirkskassenverwalter einzahlen (s.o.), denn von einer nicht anfallenden Steuerlast kann man auch keine Sonderausgaben abziehen.
B:
- Sollte der spendende Verein doch steuerpflichtig sein, füllt er ebenfalls wie oben beschrieben die Spendenbenachrichtigung für den Hauptvorstand aus.
- Der Kassenwart der Vereins überweist das Geld vom Vereinskonto dann an den VFDB Hauptvorstand auf das Spendenkonto.
- Beim spendenden Verein wird die Spende als Ausgabe im Zweckbetrieb verbucht.
Der VFDB OV Z01 sagt hiermit schonmal herzlichen Dank.